Die Google Search Console (GSC) gibt euch die Möglichkeit, Daten wie Klicks, Impressionen oder die Anzahl der indexierten Seiten in Google zu erheben. Sie ist damit eines der wichtigsten Monitoring Tools für die Performance eurer Website in der Google Suche und zudem kostenlos nutzbar. Wie ihr ein GSC Konto für eure Website anlegt und dieses bestätigen lasst, erfahrt ihr hier.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Google Search Console?
- Google Search Console einrichten in 6 Schritten
- Google Search Console Konto anlegen
- Unterschied zwischen Domain- und URL-Präfix-Property
- Property in Google Search Console anlegen
- Google Search Console Inhaberschaft bestätigen
- Mehrere Properties anlegen
- Mehrere Properties für eine Domain anlegen
- Fazit
Was ist die Google Search Console?
Die Google Search Console ist ein kostenloses Tool, mit dem ihr viele Daten zu eurer Website in Bezug auf Google sammeln und auswerten könnt. Beispielsweise die Keywords, über die Nutzer auf eure Seite gekommen sind. Aber auch Daten zur Indexierung eurer Website, zum Crawling und zu den Backlinks, die auf eure Website zeigen, erhaltet ihr über die Google Search Console. Mit ihrer Hilfe könnt ihr nachvollziehen, wie Google eure Website bewertet.
Zudem habt ihr die Möglichkeit die GSC mit Google Analytics und Google Ads zu verknüpfen und es gibt auch eine Schnittstelle für Google Data Studio.
Anders als andere Google Tools (z.B. Google Analytics) kann die Search Console auch nach der DSGVO bedenkenlos verwendet werden. Warum das so ist, könnt ihr im Artikel „Google Search Console und Datenschutz“ nachlesen.
Google Search Console einrichten in 6 Schritten
- Mit Google Account einloggen
- Property hinzufügen anklicken
- Domain- oder URL-Präfix Property auswählen
- Inhaberschaft verifizieren
- Bestätigung abwarten
- Erfolgreiche Bestätigung
Google Search Console Konto anlegen
Zunächst müsst ihr aber ein Konto für die Search Console anlegen und eine Property für eure Website einrichten. Voraussetzung dafür ist, dass ihr über ein Google Konto verfügt. Falls ihr die GSC später mit anderen Google Diensten verknüpfen wollt, solltet ihr hier immer dasselbe Konto verwenden.
Sobald ihr hier eingeloggt seid, habt ihr die Möglichkeit über „Property hinzufügen“, eine Datenansicht für eure Website anzulegen.
Hier bieten sich euch zwei Möglichkeiten: Ihr könnt eine Property für die gesamte Domain anlegen, eine sogenannte Domain-Property. Oder ihr entscheidet euch für das URL-Präfix, mit diesem Property-Typ könnt ihr Properties für einzelne Domain-Bereiche anlegen, zum Beispiel für Subdomains oder Unterverzeichnisse.
Unterschied zwischen Domain- und URL-Präfix-Property
Der Unterschied zwischen den Property-Varianten ist, dass unter einer URL-Property nur Daten zum tatsächlichen URL-Pfad erfasst werden. Ihr erhaltet also zum Beispiel nur Daten für URLs, die unter https://www.luna-park.de liegen. Die Subdomain (Achtung fiktives Beispiel) https://blog.luna-park.de läuft in die URL-Property nicht mit ein. Auch Unterseiten unter http://www.luna-park.de (ohne https) werden hier nicht erfasst. Bei der Domain-Property hingegen sind alle Subdomains und Domain-Varianten abgedeckt.
Da in der Google Search Console nur 1000 URLs am Tag gespeichert und damit auch nur 1000 URLs ausgewertet werden können, ist es bei großen Seiten wichtig, zusätzlich URL-Präfix-Propertys einzurichten. Sonst könnt ihr nur einen kleinen Teil eurer Website auswerten. Für kleinere Seiten hingegen ist die Domain-Property eine gute Möglichkeit, schnell einen Überblick über alle Daten zu erhalten und diese auszuwerten.
Je nachdem wie eure Website aufgebaut ist oder wie ihr die dazu gehörigen Daten auswerten möchtet, ist eine der beiden Varianten vielleicht besser geeignet. Es spricht aber auch nichts dagegen beide Varianten anzulegen und parallel laufen zu lassen.
Property in Google Search Console anlegen
URL-Präfix-Property anlegen
Habt ihr euch dafür entschieden, eine URL-Präfix-Property anzulegen, klickt ihr einfach auf die entsprechende Auswahl, gebt den Teil eurer Domain ein, für den die Property angelegt werden soll (mit http bzw. https und Subdomain-Präfix) und klickt auf weiter.
Domain Property anlegen
Um eine neue Domain-Property anzulegen, einfach auf Property hinzufügen klicken und den Property-Typ „Domain“ auswählen.
Unabhängig von Domain- oder URL-Property müsst ihr bestätigen, dass ihr der Inhaber der Website seid, für die ihr die Property anlegen möchtet. Bei der Domain-Property geht dies nur über eine DNS-Abfrage. Bei den URL-Präfix-Propertys habt ihr verschiedene andere Möglichkeiten. Hier erfahrt ihr, wie das geht:
Google Search Console Inhaberschaft bestätigen
Als nächstes werdet ihr aufgefordert, die Inhaberschaft der Website zu bestätigen. Die Search Console bietet euch hierfür mehrere Möglichkeiten an:
- Verifizierung über den Domainnamenanbieter (DNS)
- HTML-Datei hochladen
- HTML-Tag einbinden
- Verifizierung über den Google Tag Manager
- Verifizierung über Google Analytics
- Bestätigung über Google Sites
- Bestätigung über Blogger
- Bestätigung über Google Domains
Verifizierung über den Domain-Namen-Anbieter (DNS)
Bei der DNS-Bestätigung wird im DNS-System eures Webhosters ein spezifischer Eintrag im Textformat hinterlegt. Grundsätzlich werden Einträge im DNS-System für verschiedene Zwecke eingesetzt (z.B. auch wenn ihr euren Webspace umzieht und dieser einer neuen Domain zugeordnet werden soll).
Die Search Console gibt euch einen Eintrag im TXT-Format vor (siehe Screenshot), der in den Einstellungen eures Webhoster-Accounts unter „DNS-Einstellungen“ oder „DNS-System“ hinterlegt werden muss.
Loggt euch also bei eurem Webhoster ein und hinterlegt den Code in dem dafür vorgesehenen Feld.
Hier kann ein neuer Eintrag für die Bestätigung hinzugefügt werden.
Mit Klick auf „Record hinzufügen“ lässt sich ein neuer Eintrag mit individuellem Typ erstellen. Hier sollte die Vorlage „TXT-Record“ ausgewählt werden.
In dem Feld „Eintrag“ könnt ihr nun den vorgegebenen Wert aus der Google Search Console eingetragen. Mit Klick auf „Hinzufügen“ und abschließendem „Speichern“ werden die Änderungen im DNS-System wirksam. Dies kann jedoch einige Minuten dauern.
Hinweis: Ihr solltet in Bezug auf bereits bestehende Einträge extrem vorsichtig sein, da beim verstellen des A-Records beispielsweise eure Webseite unter Umständen nicht mehr erreichbar sein kann.
Wenn alles richtig abgespeichert ist, sieht das in der Search Console dann so aus:
Bestätigung über HTML-Datei
Die Bestätigung über eine HTML-Datei ist die von der Google Search Console empfohlene Methode für die Verifizierung.
Die Google Search Console fordert euch hierbei auf, eine automatisch generierte HTML-Bestätigungsseite herunterzuladen und in das Standard- bzw. Rootverzeichnis eurer Webseite hochzuladen.
Üblicherweise ladet ihr die HTML-Bestätigungsseite über einen FTP-Client hoch, der auf euren Desktop-Computer installieren werden kann. Hierfür eignen sich verschiedenste Softwarelösungen wie z.B. FileZilla oder Cyberduck, die sowohl für die Betriebssysteme Mac als auch Windows installierbar sind. Mit den FTP-Zugangsdaten von eurem Webhoster könnt ihr euch dann über die Software einloggen und die Datei hochladen.
Sofern ihr eine Webseite besitzt, die nicht von euch entwickelt und somit nicht von euch selbst auf den Server hochgeladen wurde, oder ihr nicht wisst, wie ihr einen FTP-Client einrichtet, könnt ihr alternativ auch den von den meisten Webhostern bereitgestellten „WebFTP“ nutzen. Dieser „WebFTP“ ist innerhalb weniger Sekunden, ohne komplizierte Einrichtung, direkt im Browser abrufbar.
In der Regel kommt die Bestätigungsseite aus der Google Search Console in das Standardverzeichnis /html/. Achtet darauf, dass die Bestätigungsseite im richtigen Verzeichnis liegt, dort wo sich auch die Webseite befindet.
Nachdem die Datei über den FTP-Zugang hochgeladen wurde, könnt ihr nach Bestätigung des reCaptchas („Ich bin kein Roboter“) auf „Bestätigen“ klicken. Ist alles korrekt hochgeladen, kann die Google Search Console über die Verifizierungs-HTML-Datei feststellen, dass euch die Webseite gehört und ihr berechtigt seid, die Search Console einzurichten.
Wichtig: Die HTML-Datei sollte nach der Verifizierung NICHT gelöscht werden! Die Google Search Console gibt sonst die Fehlermeldung aus, dass eure Webseite nicht bestätigt bzw. verifiziert ist.
Bestätigung über HTML-Tag
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein HTML-Meta-Tag in die Website einzubinden. Hierbei wird der von der Google Search Console vorgegebene Code-Schnipsel in den Kopfbereich des HTML-Dokuments eingesetzt.
Unter „Andere Bestätigungsmöglichkeiten“ wird mit Klick auf „HTML-Tag“ der einzusetzende Code-Schnipsel generiert. Dieser muss nun in das HTML-Dokument eurer Webseite eingesetzt werden.
Wo genau wird der HTML-Tag eingesetzt?
Der HTML-Tag wird in der sogenannten Hauptquelldatei eurer Website eingesetzt. In der Regel findet ihr diese über den FTP-Zugang im Standardverzeichnis eurer Webseite. Die Datei heißt üblicherweise „index.html“ oder „index.php“. Sofern ihr ein Content Management System (wie z.B. WordPress) verwendet, kann der Dateiname jedoch abweichen. Eine genaue Erklärung am Beispiel von WordPress findet Ihr im nächsten Abschnitt.
Der von der Google Search Console vorgegebene Code-Schnipsel wird nun zwischen den <head> und </head> Tags platziert:
<html >
<head> <meta name=“google-site-verification“ content=“7_iOmyotPwmKq0tT5edDr-qfSdWzS3608gOhDlbPGJo“ /> <title>Eure Website mit dem Seitentitel</title> </head> <body> <p>Im „body“-Tag steht der sichtbare Inhalt eurer Webseite.</p> </body> </html> |
Nach dem Abspeichern und Hochladen der Quelldatei mit dem neuen Meta-Tag, könnt ihr die Webseite nun in der Google Search Console bestätigen.
Google Search Console am Beispiel von WordPress einrichten
Die meisten WordPress-Themes bieten standardmäßig verschiedene Funktionen, um Trackingcode, Google Analytics- oder eben auch Google Search Console-Code bequem einzubinden.
Bei dem folgenden Theme gibt es zum Beispiel die Möglichkeit über den Reiter „Custom Code“ den Google Search Console Code zu hinterlegen. Dieser wird dann mit den passenden Einstellungen automatisch vom Theme in den Kopfbereich der Webseite platziert.
Falls ihr eine solche Möglichkeit nicht habt, gibt es meistens auch die Möglichkeit in den „Theme Optionen“ den Code direkt zu hinterlegen.
Falls es über die oben beschriebenen Wege keine Möglichkeit zur Einbindung über das WordPress-Theme gibt, könnt ihr den HTML-Codeschnipsel direkt über die Theme-Dateien einfügen. Dazu müsst ihr euch wieder einloggen und im Bereich „Design -> Editor“ die sogenannte „header.php“-Datei eures WordPress-Themes suchen.
Der Codeschnipsel wird nun, wie oben bereits beschrieben, im „Kopfbereich“ der Webseite eingesetzt. Mit Klick auf „Datei aktualisieren“ ist der Meta-Tag nun implementiert, sodass die angelegte Property in der Google Search Console bestätigt werden kann.
Hinweis: Bei dieser Änderung besteht die Gefahr, dass bei einem Update des Themes über WordPress die Änderungen im Editor-Bereich verloren gehen. Nach jedem Theme-Update sollte also kontrolliert werden, ob der Schnipsel der Google Search Console noch vorhanden ist.
Verifizierung mit dem Google Tag Manager
Vor allem für diejenigen, die den Google Tag Manager bereits eingebunden haben, ist die Verifizierung der Google Search Console kinderleicht. Hierbei nutzt Google die eingebundenen Google Tag Manager Scripts, um die Inhaberschaft der Webseite zu überprüfen.
Sofern der Google Tag Manager auf der Webseite eingebunden ist, ist keine weitere Implementierungsarbeit notwendig. Die Inhaberschaft kann mit einem Klick bestätigt werden.
Hinweis: Damit die Verifizierung über den Google Tag Manager erfolgreich ist, ist eine korrekte Einbindung des Tag Managers unbedingt erforderlich.
Eine häufige Fehlerquelle bei der Einbindung des Tag Managers ist die falsche Platzierung der Code-Schnipsel. Der erste Teil des Tag Manager Codes sollte deshalb so weit wie möglich oben im sogenannten Kopfbereich der Webseite stehen, zwischen <head> und </head> . Der zweite Codeschnipsel sollte hingegen unbedingt nach dem Öffnen des Body-Tags <body> </body> eingesetzt werden. Stehen andere Scripte oberhalb des Google Tag Managers Codes, schlägt die Verifizierung in der Regel fehl.
Ebenfalls ist wichtig, dass die Nutzung des Google Tag Managers und der Google Search Console über das gleiche Google Konto läuft. Andernfalls schlägt auch hier die Verifizierung fehl.
Verifizierung über Google Analytics
Wie bei der Verifizierungsmöglichkeit über den Google Tag Manager ist eine Bestätigung ebenfalls über den bereits eingebundenen Google Analytics Tracking Code möglich. Auch hier reicht es, wenn der von Google Analytics vorgegebene Code korrekt auf der Webseite eingebunden ist, damit Google die Inhaberschaft nachvollziehen kann.
Einbindung von Google Analytics auf der Webseite
Im Blogartikel „Google Analytics einbinden: Konto erstellen & Tracking Code implementieren“ erhaltet ihr eine Schritt-für-Schritt-Anleitung wie ihr Google Analytics einrichten könnt.
Hinweis: Ähnlich wie bei der Verifizierung über den Google Tag Manager ist auch hier wichtig, dass der Google Analytics Code korrekt auf der Webseite eingebunden ist. Häufige Fehlerquellen entstehen auch hier durch die Verwendung unterschiedlicher Konten oder durch die falsche Positionierung des Google Analytics Code-Schnipsels. Der Code-Schnipsel sollte deshalb im Kopfbereich <head> </head> platziert werden. Vorsichtig sollte man bei einem modifizierten Code-Schnipsel sein. Auch hier besteht die Gefahr, dass die Verifizierung fehlschlägt.
Bestätigung über Google Sites
Wenn ihr eure Website mit dem klassischen Google Sites erstellt habt und dafür den gleichen Google Account nutzt, wird die Inhaberschaft automatisch bestätigt. Wenn ihr die neue Version von Google Sites verwendet, solltet ihr die oben beschriebene Methode über Google Analytics wählen.
Bestätigung über Blogger
Wenn ihr einen Blog führt und diesen über Blogger pflegt, wird die Property automatisch bestätigt. Ihr müsst nichts weiter machen. Voraussetzung ist, dass ihr die Search Console und Blogger mit dem gleichen Google-Konto pflegt.
Bestätigung über Google Domains
Propertys von Domains, die über Google Domains registriert wurden, werden in der Search Console automatisch bestätigt.
Mehrere Properties anlegen
Möchtet ihr die Daten einer weiteren Website im selben Konto einlaufen lassen? Kein Problem. Klickt dazu einfach ins Hauptmenü auf „Property suchen“ und wählt „Property hinzufügen“ aus.
Hier gebt ihr dann einfach die URL zu eurer Website ein und könnt wie oben beschrieben auch die Inhaberschaften für weitere Websites bestätigen.
Mehrere Properties für eine Domain anlegen
Gerade wenn ihr euch für eine URL-Präfix-Property entschieden habt, ist es empfehlenswert für eure Website mehrere Properties in der Google Search Console anzulegen.
Standardmäßig sollte eine Property mit „www-Version“, also https://www.eure-webseite.de und eine Property ohne „www-Version“, also https://eure-webseite.de angelegt werden. So könnt ihr nachvollziehen, ob von Google Unterseiten für beide Varianten indexiert werden. Dies sollte in Bezug auf das Problem von doppelten Inhalten vermieden werden. Außerdem sollten Properties mit „http-Version“ und mit „https-Version“ aus den gleichen Gründen eingerichtet werden. Dasselbe gilt für mobile Websites und Sub-Domains.
In die Domain-Property laufen alle diese Daten automatisch ein.
Wenn ihr die Search Console nach der Einrichtung intensiv nutzt, werdet ihr feststellen, dass ihr lediglich Daten für 1000 Seiten oder 1000 Keywords über den Bericht „Leistung“ erhaltet. Falls ihr eine größere Seite habt und ihr mehr Daten zu Keywords oder Seiten erhalten wollt, sind zusätzliche Property-Einrichtungen für Unterverzeichnisse (z.B. www.eure-webseite.de/produkte) sinnvoll. Dann laufen mehr Daten in eurem Konto ein.
Für die lunapark Website haben wir zum Beispiel folgende Properties eingerichtet:
Fazit
Ein Google Search Console Konto ist relativ einfach eingerichtet. Das Tool kann kostenlos genutzt werden und die einlaufenden Daten stellen eine wertvolle Ergänzung zu euren Webanalyse-Zahlen dar. Ein bisschen kompliziert wird es manchmal mit der Inhaberschaft-Bestätigung, doch durch die vielen unterschiedlichen Möglichkeiten, die die GSC hier anbietet, sollte das auch kein Problem sein.